Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leis­tungen der Jedermann Gastro und mehr… (nachfolgend JM genannt) für Veranstaltungen im Restaurant und    Lieferungen / Catering außer Haus. Entgegenstehen­den oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird wi­dersprochen. Sie gelten nur, wenn sich die JM schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat. 

 

2.Zustandekommen und Inhalt von Verträgen

2.1 Eine Veranstaltung liegt vor, wenn Speisen oder Speisen­abfolgen vorab bestellt und festgelegt werden und keine Wahl á la Carte Im Restaurant erfolgt, sonstige   Sonderleistungen in Anspruch genommen werden oder eine Reser­vierung besteht.

2.2 Der Vertrag über Veranstaltungen kommt durch Rücksen­dung der unterschriebenen Veranstaltungsvereinbarung durch den Kunden zustande. Die JM hält sich an das nicht unterschriebene Angebot bis zum Ablauf der da­rin genannten Frist. Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der J.M Mündli­che Nebenabreden oder nachträgliche Änderun­gen/Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn die JM sie schriftlich bestätigt.

2.3. Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber"), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermitt­ler/Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das An­gebot der JM hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde  der JM und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermitt­ler/Organisator.

Auf Wunsch des Kunden kann der Rechnungsadressat auch dessen Auftraggeber sein. Im Falle einer Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist  durch  den  Auftraggeber haftet der Kunde anstelle des Auftraggebers in vollem Umfang.

 

3.Vergütung, Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

3.1. Rechnungen von der JM ohne Fälligkeitsdatum sind ohne Abzug sofort fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die gesondert ausgewiesen wird. Die JM ist ferner berechtigt, für die zweite und jede folgende Mahnung die Mahnkosten pauschaliert mit jeweils 15 Euro anzusetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der JM vorbehalten.

3.2. Die Zahlung mit Devisen, Kreditkarten oder im Lastschriftverfahren bedarf der Zustimmung der JM. Bei einer Zahlung mit Kreditkarte ab 1000 Euro brutto ist die JM berechtigt, ein Zahlungstransaktionsentgelt in Höhe von 3 Prozent des Bruttoumsatzes zu erheben zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Im Falle einer Rückbelastung aufgrund von vom Veranstalter falsch mitgeteilter Angaben oder mangels Deckung ist die JM berechtigt, eine Rückbelastungspauschale in Höhe von 8,50 Euro zu verlangen.

3.3. Wenn nichts anderes mit der JM vereinbart wurde, stellt die JM dem Auftraggeber eine à conto-Rechnung in Höhe von 50 % der vereinbarten Leistungen zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer aus, 30 Tage vor Veranstaltung fällig ist. Nach der Durchführung der Veranstaltung erfolgt gegebenenfalls noch eine Endabrechnung. Alle unseren Kunden angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fremdleistungen berechen wir mit einer Bearbeitungsgebühr von 15%. Bei der Zahlungsanweisung sind das Datum und der Name der Ver­anstaltung anzugeben.

 Jm behält sich insbesondere bei Neukunden vor, 100% der vereinbarten Leistungen vorab in Rechnung zu stellen

3.4. Der Kunde kann Forderungen an die Partnerunternehmen ABS Fahrsicherheitszentrum GmbH oder ADAC Fahrsicherheitstraining Klaus Ruppert gegenüber einer Forderung von JM nicht aufrechnen oder den Forderungsbetrag mindern.

3.5. Ansprüche des Veranstalters dürfen nicht abgetreten werden.

3.6. Die (Schluss-) Rechnung stellt die JM im Anschluss an die Veranstaltung aus, Die Rechnung wird vor Ort von einer zur Unterschrift berechtigten Person des Kunden unter­schrieben, der dann noch zu zahlende Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.8. Die JM ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

3.9.  Der Auftraggeber teilt der JM 9 Werktage vor Veranstaltung die definitive Personenzahl mit.

3.10. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

 

4.  Leistungsumfang und – Änderungen

4.1. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rech­nungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Preisliste von der JM in Rechnung ge­stellt.

4.2  Die JM behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von der JM zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch ande­re gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. Die JM wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt.

4.3 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 Prozent muss der JM spätestens 9 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Sie bedarf der Zustimmung der JM. Der Vergütung und Rechnungslegung liegt dann die erhöhte Personenzahl zu Grunde.

4.4 Sofern die Miete und/oder der vereinbarte Mindestumsatz für weitere Leistungen und Lieferungen der JM an die Teilnehmerzahl der Veranstaltung geknüpft sind, erhöht sich im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl die Miete bzw. der vereinbarte Mindestumsatz entsprechend.

4.5 Bei der Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 15 Prozent ist die JM berechtigt, die vereinbarten Preise neu zu kalkulieren und die Veranstaltungsfläche zu tauschen, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist.

4.6 Meldet der Kunde eine Minderung der Personenzahl später als 7 Werktage vor dem gebuchten Termin, so ist die JM be­rechtigt die gesamte vereinbarte Gegenleistung zu verlan­gen.

4.7 Zum Leistungsumfang gehören die üblichen Öffnungszei­ten. Diese sind die Folgenden:

4.8 Dienstag-Samstag: 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr (warme Küche von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr)

4.9 Sonntag & Montag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (warme Küche von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr)

5.10 Eine Veränderung der Öffnungszeiten ist in der Regel möglich und im Vorfeld mit der JM zu vereinbaren. Bei Veran­staltungen, die über die üblichen Öffnungszeiten hinausge­hen, berechnet die JM einen Dienstleistungszuschlag pro Mit­arbeiter auf der Basis der folgenden Beträge der jeweils beanspruchten Mitarbeiter:

  1. Serviceleiter:           € 45.-
  2. Servicekraft:           € 30.-
  3. Koch:                     € 45.

 

      5.Rücktritt

5.1 Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

5.2 Rücktrittsbedingung:

5.3  JM behält den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden. Treten Kunden bei einer Buchung vom Vertrag zurück oder buchen verbindlich gebuchte Veranstaltungstage um, so kann die JM eine angemessene Entschädigung berechnen oder mindestens eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen:

5.4 Rücktritt ab 30 Tagen vor Veranstaltung 25% der Gesamtleistung als Rücktrittgebühr. Ist noch keine Gegenleistung vereinbart worden, so wird das zu diesem Zeitpunkt gültige Angebot je Person als Mindestschaden angenommen.

5.5 Rücktritt ab 14 Tagen vor Veranstaltung 50% der Gesamtleistung als Rücktrittgebühr. Ist noch keine Gegenleistung vereinbart worden, so wird das zu diesem Zeitpunkt gültige Angebot je Person als Mindestschaden angenommen.

5.6 Rücktritt ab 7 Tagen vor Veranstaltung 100% der Gesamtleistung als Rücktrittgebühr. Ist noch keine Gegenleistung vereinbart worden, so wird das zu diesem Zeitpunkt gültige Angebot je Person als Mindestschaden angenommen.

5.7. Unbeschadet von Rücktrittsbedingungen in 5.2 kann die JM  Waren, Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die JM  nicht anderweitig einsetzen kann, dem Kunden in Rechnung stellen

5.8  Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die verein­barte Gegenleistung auch dann zu entrichten hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in An­spruch nimmt. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine an­gemessene Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz.

5.9 Die JM ist auch berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  •  die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen, z. B. Catering, Mietkosten, Nebenkosten nicht rechtzeitig entrichtet worden sind
  • die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen an Behörden, Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienste oder der GEMA nicht rechtzeitig entrichtet worden sind
  • durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, oder eine Schädigung des Ansehens des Eigentümers des Fahrsicherheitszentrums Grevenbroich erfolgt
  • die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen, oder gegen behördliche Genehmigungen oder Auflagen verstoßen wird
  • der vereinbarte Nutzungszweck wesentlich geändert wird
  • eine Veranstalterhaftpflichtversicherung des Kunden nicht rechtzeitig nachgewiesen wird
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde
  • der Hausherr des Fahrsicherheitszentrums, die ABS Fahrsicherheitszentrum GmbH, die Räumlichkeiten aus von JM nicht zu vertretenden Umständen in Anspruch nimmt und die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht oder unzumutbar erschwert
  • höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht oder in erheblichem Maße erschwert oder nur mit erheblichem Kostenaufwand möglich machen würde, der in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem Auftragswert der Veranstaltung steht

Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

       6.Mängel

6.1 Beanstandungen des Kunden wegen Mängeln oder Men­genabweichungen von durch JM sind unverzüglich gegenüber der JM anzuzei­gen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen der JM als genehmigt. Bei Mängeln muß JM die Möglichkeit gegeben werden, Nachzubessern oder Ersatz zu liefern, wobei mehrere Nachbesserungsversuche zulässig sind. Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit durchgeführt oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung ver­langen. Im Übrigen gelten die ge­setzlichen Regelungen.

 

       7.Pflichten des Kunden

7.1 Der Nutzungszweck, sowie der zeitliche, inhaltliche und räumliche Ablauf der Veranstaltung gehört zu den Vertragsbedingungen und ist im Vorfeld mit JM abzustimmen. Soll der Nutzungszweck und / oder der Ablauf gegenüber der vertraglichen Vereinbarung geändert werden, ist hierzu eine schriftliche Genehmigung von JM erforderlich.

7.2  Das Einbringen von Speisen und Getränken sowie sonsti­ger Leistungen durch den Kunden, die normalerweise zum Umfang eines Restaurants gehören, ist nur nach gesonder­ter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die JM kann ihre Zu­stimmung von einem angemessene Beitrag des Kunden zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.

7.3 Stellt der Kunde mit Zustimmung der JM die Dekoration, so hat das von Ihm verwendete  Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen, die JM ist berechtigt, hierüber einen behördlichen Nachweis zu ver­langen. Zur Vermeidung von  Beschädigungen ist das An­bringen und Aufstellen von Gegenständen vorher mit der JM  abzustimmen.

7.4 Die Entsorgung außergewöhnlichen Abfalls wird durch die JM gesondert in Rechnung gestellt.

7.5 Gleiches gilt für außerge­wöhnliche Verschmutzungen der Veranstaltungsräume.

7.6  Im Fall musikalischer Darbietungen und / oder dem Abspielen GEMA-anmeldepflichtiger Bild oder Tonträger mit Urheberrechten hat der Kunde rechtzeitig vor der Veranstaltung die Anmeldung bei der GEMA vorzunehmen und die Gebühren zu entrichten. Der Kunde hält JM in Bezug auf die anfallenden GEMA-Gebühren von allen Ansprüchen unwiderruflich frei.

7.7 In allen Räumlichkeiten des ADAC Fahrsicherheitszentrums besteht Rauchverbot. Der Kunde ist gegenüber seinen Teilnehmern zur Durchsetzung des Rauchverbots verpflichtet. Bei Verstößen hat er unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern. Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz des Landes NRW können durch die zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeit auch gegenüber JM oder gegenüber dem ADAC Fahrsicherheitszentrum geahndet werden. Sofern die Behörden Bußgeldbescheide auf Grund des Verstoßes verhängen, hat der Kunde diese Kosten zu tragen. Das ADAC Fahrsicherheitszentrum ist zudem mit einer Rauchmeldeanlage ausgestattet, die durch nicht unerhebliche Rauchentwicklung durch Zigaretten auslösen kann und automatisch einen Einsatz der Feuerwehr auslöst. Der Kunde haftet dabei auch für die dadurch entstehenden Einsatzkosten. 

 

       8.Haftung

8.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gegenständen, die sich im Besitz der JM  befinden oder von der JM  eingebracht wurden und durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden oder Ihn selbst schuldhaft verursacht werden.

8.2 Die JM  haftet für Schäden beim Kunden durch Pflichtverlet­zungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haf­tet die JM  auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.

8.3 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die JM  im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern die JM  nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der JM  gegenüber dem Fremdbetriebverlangen.

8.4 Sind lediglich Planung bzw. Erstellung einer Konzeption Vertragsgegenstand, so ist keinerlei Haftung durch die JM  begründet. Die JM steht insoweit nur dafür ein, dass sie in der Lage ist, Planungen bzw. Konzepte entsprechend zu realisieren.

8.5 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der JM. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die JM  nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.6 Alle gegen die JM gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder gesetzliche Bestimmungen eine längere Verjährungsfrist vorsehen.

 

        9.Verantwortung und Haftung des Kunden

9.1 Der Kunde haftet JM unabhängig von einem Verschulden uneingeschränkt und unwiderruflich für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn, seine Beauftragten Erfüllungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden.

9.2 Die Haftung umfasst auch Schäden, die dadurch entstehen, dass Veranstaltungen Dritter  nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden können, sowie Schäden, die durch tumultartige Ausschreitungen, Brand, Panik und ähnliche mit der Veranstaltung zusammenhängende Geschehnisse, die während oder durch die Veranstaltung entstehen, ausgelöst werden.

9.3 Der Kunde stellt JM von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung geltend gemacht werden, soweit dies von ihm oder seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

 

            10.Hausrecht und Abbruch von Veranstaltungen

10.1 JM übt jederzeit das Hausrecht gegenüber Besuchern für die vertrags- und ordnungsgemäße,  sowie sichere Durchführung der Veranstaltung aus. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von JM, sowie die Mitarbeiter des Zusatzpersonals (Einlass-, Ordnungs- und Aufsichtspersonal)  sind zu diesem Zweck allen Besuchern und Mitarbeitern des Kunden gegenüber weisungsbefugt und ihren Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

10.2 Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragsbedingungen, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen kann JM vom Kunden die sofortige Beendigung der Veranstaltung verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann JM die Räumung auf  Kosten und Gefahr des Kunden durchführen lassen. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Weitergehende Schadensansprüche gegen den Kunden wegen Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

 

 

               11.Vermietungen ohne Catering-Leistungen für gewerbliche oder private Zwecke

11.1 Für die Überlassung von Räumlichkeiten ist ein schriftlicher Mietvertrag abzuschließen, der die genauen Flächen und / oder Ausstattungsgegenstände bezeichnet, die dem Kunden überlassen werden sollen ebenso wie die Dauer der Überlassung. Der im Mietvertrag angegebene Mieter ist alleiniger Veranstalter der in den gemieteten Räumlichkeiten bzw. auf dem gemieteten Gelände durchzuführenden Veranstaltung.

11.2 Auf allen Drucksachen und Veröffentlichungen ist der Mieter als Veranstalter anzugeben. Bei der Nennung des Namens von JM auf Ankündigungen aller Art ist ausschließlich der Originalname und das Originallogo von JM zu verwenden, das JM ausschließlich für diese Zwecke zur Verfügung stellt. Öffentliche Ankündigungen der Veranstaltung unter Nennung des Namens von JM oder des ADAC Fahrsicherheits-zentrums müssen JM vor Veröffentlichung zur Genehmigung vorgelegt werden.

11.3 Mit Ende der vereinbarten Überlassungszeit (Abbauzeit) ist die Mietsache vom Kunden in geräumtem Zustand zurückzugeben inklusive der ihm überlassenen Gegenstände. Erfolgt ohne Absprache eine Verlängerung der Nutzung, kann JM eine der Miete entsprechende Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen und weitergehende Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache geltend machen.

11.4 Dem Kunden wird empfohlen, zeitnah vor der Veranstaltung eine Begehung mit JM zu vereinbaren, bei der eventuelle Mängel der Mietsache aufgelistet werden. Erfolgt keine Begehung, obliegt es dem Kunden, den Nachweis zu führen, dass ein Mangel der Mietsache vor der Veranstaltung vorlag.

11.5 Im Übrigen gelten bei einer Vermietung alle Bedingungen, die in diesen AGB aufgeführt sind und nicht unmittelbar mit den sonst angebotenen Speisen und Getränken zusammenhängen.

 

                 12.Datenschutz

12.1 Wir verarbeiten als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle personenbezogene Daten nach dem geltenden Datenschutzrecht, insb. Der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Personenbezogene Daten, die Sie uns mitteilen, verarbeiten wir in erster Linie, um unsere vertragliche Verpflichtung mit Ihnen zu erfüllen (Art.6Abs. 1b DSGVO) bei Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung. Diese Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten kann jederzeit widerrufen werden.

12.2 Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger der Daten zu verlangen. Des Weiteren hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten nach Abschluss der zweckbezogenen Durchführung des Vertrages.

 

               13.Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträ­ge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG)

13.2 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz­buches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öf­fentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mönchengladbach  ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags­verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitig­keiten. Darüber hinaus ist die JM berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Kunden zuständig ist.

13.2 In diesen AGB genannte Beträge ohne abweichende An­gabe verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

13.3 Der Kunde kann gegenüber Forderungen der JM nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenfor­derungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungs­recht geltend machen.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungül­tig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam.

13.5 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungülti­ge/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der bei­derseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen, entsprechendes gilt für Lücken.

 

 

Stand Dezember 2021